Sachsen-Anhalt hat seit einiger Zeit die Mindestvorgaben für die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften außer Kraft gesetzt. Laut Innenministerium geht es darum, den Anspruch auf sieben Quadratmeter Wohnraum auszusetzen. «Die Landkreise und kreisfreien Städte berichteten Ende 2022 zum Teil, dass ihre Aufnahmekapazitäten erschöpft oder nahezu ausgelastet seien und baten um Lockerung der Unterbringungsleitlinien, um mehr Personen vorübergehend unterbringen zu können», erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums am Dienstag auf Anfrage. Die Lockerung dieser Regel solle aber weiterhin eine menschenwürdige Unterbringung ermöglichen. Zuvor berichtete die «Mitteldeutsche Zeitung».

Quelle: https://www.zeit.de/news/2023-02/28/land-setzt-mindeststandard-fuer-fluechtlingsunterbringung-aus